In Ihrer Kanzlei für Erbrecht · Rostock

Vorsorge treffen

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament – Was passiert, wenn Sie selbst nichts mehr regeln können? Ich helfe Ihnen dabei, alles rechtzeitig zu regeln und damit Klarheit füt Ihre Angehörigen zu schaffen.

Die meisten denken bei Vorsorge zuerst an das Erbe: Wer bekommt was? Die größeren Probleme entstehen oft schon vorher, in der Zeit, in der jemand noch lebt, aber selbst nichts mehr regeln kann. Und direkt danach, wenn die Angehörigen an nichts herankommen.

Beides lässt sich vorbereiten. Es kostet ein paar Stunden und deutlich weniger, als eine fehlende Regelung später kostet.

Die Vollmacht ist da, aber die Bank spielt nicht mit

Der Klassiker: Der Vater hat eine Vorsorgevollmacht unterschrieben, alle fühlen sich sicher. Dann kommt der Ernstfall, die Tochter geht damit zur Bank, und dort geht es nicht so einfach weiter wie gedacht. Rechtlich ist die Vollmacht auch ohne Notar wirksam, im Bankalltag verlangen viele Institute aber ihr eigenes Formular oder eine Beglaubigung. Bei einer Immobilie führt an der Beglaubigung ohnehin kein Weg vorbei.

Welche Kombination aus Bankvollmacht und notarieller Vollmacht bei Ihnen sinnvoll ist, schaue ich mir mit Ihnen an. 

Was zusammengehört

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht greifen ineinander. Fehlt eines davon, entstehen Lücken, und im schlimmsten Fall entscheidet das Betreuungsgericht, wer für Sie handelt.

Das muss nicht der Ehepartner oder das Kind sein, das Sie sich wünschen. Ich sorge dafür, dass die Dokumente zusammenpassen und im Ernstfall auch gefunden werden.

Das Testament: einfacher, als viele denken, und fehleranfälliger

Ein handschriftliches Testament reicht oft völlig aus, wenn es formal stimmt. Ein am Computer getipptes und unterschriebenes Blatt ist dagegen nichtig, auch wenn der Wille unmissverständlich drinsteht.

Was in der Praxis regelmäßig danebengeht: Der Zettel wird nicht gefunden. “Mein Sohn bekommt das Haus” klingt eindeutig, ist es juristisch aber nicht. Oder das Testament ist zwanzig Jahre alt und passt weder zur heutigen Familie noch zum heutigen Vermögen.

Berliner Testament: beliebt, aber mit Haken

Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Das ist in vielen Familien richtig, hat aber zwei Haken: Der Überlebende ist an die gemeinsamen Verfügungen meist gebunden, auch wenn sich alles verändert hat. Und die Kinder können trotzdem schon beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen.

Hinzu kommt: Bei größeren Vermögen können verfallene Freibeträge die Erben am Ende deutlich mehr kosten. Wie sich das bei Ihnen vermeiden lässt, besprechen wir gern, bei steuerlichen Fragen gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Zu Lebzeiten übertragen: die Zehn-Jahres-Uhr

Wer sein Haus schon vorher überschreibt, will meist den Pflichtteil klein halten und Steuern sparen. Das kann funktionieren, aber nur mit Zeit: Schenkungen zählen zehn Jahre lang bei der Pflichtteilsberechnung mit.

Behalten Sie sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, was fast alle tun, kann diese Uhr stillstehen. Das Haus ist dann übertragen, die Frist läuft trotzdem nicht. Je früher Sie das planen, desto mehr Spielraum haben Sie.

Wann sich ein Gespräch lohnt

Nicht jede Familie braucht eine ausgefeilte Gestaltung. Genauer hinsehen sollten Sie, wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen zum Vermögen gehört, wenn es Kinder aus verschiedenen Beziehungen gibt, wenn jemand im Ausland lebt, wenn ein Angehöriger behindert oder verschuldet ist oder wenn Sie ein Kind bewusst anders behandeln wollen.

Dann entscheiden Details, ob Ihr Wille umgesetzt wird oder genau der Streit entsteht, den Sie vermeiden wollten.

Was kann ich für Sie tun?

Meistens reicht ein Termin, um zu klären, was bei Ihnen nötig ist und was nicht. Bringen Sie mit, was Sie haben, auch wenn es nur ein handschriftlicher Zettel und ein Ordner mit Unterlagen ist. Oft ist mehr geregelt als gedacht. Und manchmal fehlt genau das eine Blatt, das im Ernstfall den Unterschied macht.

Sie haben Fragen? Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

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